Rechtsprechung
OLG Hamm, 04.01.2005 - 23 W 24/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Frage nach der Entstehung einer Einigungsgebühr im Fall der außergerichtlichen Absprache der Parteien über die Regulierung unstreitiger Verbindlichkeiten; Scheiteren der beantragten Festsetzung der Einigungsgebühr wegen fehlender Protokollierung des Vergleichs; ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 § 794 Abs. 1 Nr. 1 § 278 Abs. 6
Zur Frage einer Einigungsgebühr bei außergerichtlicher Absprache über den Streitgegenstand - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 18.11.2004 - 8 O 207/04
- OLG Hamm, 04.01.2005 - 23 W 24/05
- OLG Hamm, 17.02.2005 - 23 W 24/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02
Voraussetzungen der Vergleichsgebühr
Auszug aus OLG Hamm, 04.01.2005 - 23 W 24/05
Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 26. September 2002 in NJW 2002, 3713) würde die beantragte Festsetzung einer Einigungsgebühr schon daran scheitern, dass die Parteien einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht haben protokollieren lassen.
- KG, 02.05.2006 - 1 W 357/05
Einigungsgebühr des Beratungshilfeanwalts für Ratenzahlungsvereinbarung bei …
Fehlt es daran - wie hier -, so führt eine bloße Ratenzahlungsvereinbarung ebenso wenig wie das Anerkenntnis des unstreitigen Anspruchs zu einer Beseitigung der Ungewissheit über die Verwirklichung des Anspruchs (im Ergebnis ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 4. Januar 2005 - 23 W 24/05 - veröffentlicht bei JURIS).